Warum werden einige ADM-Vorlagen nicht angezeigt?
Verfasst: 18.04.2007, 10:54
[center]Warum werden einige ADM-Vorlagen nach dem Import nicht angezeigt?[/center]
Ab Windows 2000 kann es im Gruppenrichtlinieneditor - durch die von MS standardmäßig voreingestellte Ansicht - dazu kommen, dass einige Einträge aus den ADM-Dateien nicht angezeigt werden. Dafür steht dort: „In dieser Ansicht werden keine Elemente angezeigt“.
Damit wirklich alle Einträge angezeigt werden und MS keine Einstellung ausblendet, müssen Sie folgendes machen.
Bei Windows 2000:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste in linken Fenster auf den Tipptext und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag „Ansicht“ aus, entfernen Sie bei „Nur Richtlinen anzeigen“ den Haken.
Ab XP/2003:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste in linken Fenster auf den Tipptext, und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag „Ansicht“ -> „Filterung..“ aus. Endlich entfernen Sie hier den Haken bei „Nur vollständig verwaltbare Richtlinieneinstellungen anzeigen“.
[center]Warum werden diese ADM-Einträge nicht angezeigt?[/center]
Ab Windows 2000 hat MS die Gruppenrichtlinien so aufgebaut, dass die Einträge in Extra-Bereichen der Registry gespeichert werden. Wird ein Gruppenrichtlinienobjekt gelöscht, werden diese Einträge automatisch auch aus der Registry entfernt und sind dadurch nicht mehr gültig.
Diese Einträge werden in der Registry abgelegt unter:
\Software\ Policies
\Software\ Microsoft\ Windows\ CurrentVersion\ Policies
Alle anderen Einträge ändern die entsprechenden Einstellungen in der Registry direkt. Wird hier die entsprechende Vorlage gelöscht, wenn die alten Einstellungen nicht wieder hergestellt werden.
Ist die Anzeige aktiv, können diese Einstellungen im Gruppenrichtlineneditor anhand der Farbe erkannt werden.
Alle BLAUEN Einträge sind echte Policy-Werte und werden nach Löschen des Gruppenrichtlinienobjektes wieder aus der Registry entfernt.
Die ROTEN Einträge verändern den entsprechenden Eintrag in der Registry direkt. Da hier die alte Einstellung nicht erhalten bleibt, können die Veränderungen durch Löschen des Gruppenrichtlinienobjektes nicht zurückgenommen werden.
Ab Windows 2000 kann es im Gruppenrichtlinieneditor - durch die von MS standardmäßig voreingestellte Ansicht - dazu kommen, dass einige Einträge aus den ADM-Dateien nicht angezeigt werden. Dafür steht dort: „In dieser Ansicht werden keine Elemente angezeigt“.
Damit wirklich alle Einträge angezeigt werden und MS keine Einstellung ausblendet, müssen Sie folgendes machen.
Bei Windows 2000:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste in linken Fenster auf den Tipptext und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag „Ansicht“ aus, entfernen Sie bei „Nur Richtlinen anzeigen“ den Haken.
Ab XP/2003:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste in linken Fenster auf den Tipptext, und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag „Ansicht“ -> „Filterung..“ aus. Endlich entfernen Sie hier den Haken bei „Nur vollständig verwaltbare Richtlinieneinstellungen anzeigen“.
[center]Warum werden diese ADM-Einträge nicht angezeigt?[/center]
Ab Windows 2000 hat MS die Gruppenrichtlinien so aufgebaut, dass die Einträge in Extra-Bereichen der Registry gespeichert werden. Wird ein Gruppenrichtlinienobjekt gelöscht, werden diese Einträge automatisch auch aus der Registry entfernt und sind dadurch nicht mehr gültig.
Diese Einträge werden in der Registry abgelegt unter:
\Software\ Policies
\Software\ Microsoft\ Windows\ CurrentVersion\ Policies
Alle anderen Einträge ändern die entsprechenden Einstellungen in der Registry direkt. Wird hier die entsprechende Vorlage gelöscht, wenn die alten Einstellungen nicht wieder hergestellt werden.
Ist die Anzeige aktiv, können diese Einstellungen im Gruppenrichtlineneditor anhand der Farbe erkannt werden.
Alle BLAUEN Einträge sind echte Policy-Werte und werden nach Löschen des Gruppenrichtlinienobjektes wieder aus der Registry entfernt.
Die ROTEN Einträge verändern den entsprechenden Eintrag in der Registry direkt. Da hier die alte Einstellung nicht erhalten bleibt, können die Veränderungen durch Löschen des Gruppenrichtlinienobjektes nicht zurückgenommen werden.